Im Preis inbegriffen sind neben der Trainingsleitung auch die Nutzung von Videotechnik (inkl. Videoanalyse), Lautsprechern sowie umfangreiche Teilnehmerunterlagen. Ebenfalls enthalten ist die detaillierte Trainingsvorbereitung, einschließlich eines Briefings mit mir als Ihrer Trainingsleiterin. Nicht enthalten sind jene Geräte, die üblicherweise in Seminarräumen vorhanden sind (z. B. Flipcharts, Beamer, Pinnwände, TV-Monitore etc.). Der angegebene Trainingspreis (exkl. USt.) – inklusive aller oben genannten Leistungen – gilt für die im Angebot bzw. in der Trainingsbeschreibung angegebene maximale Teilnehmerzahl. Zusätzliche Teilnehmer erhöhen den Preis proportional. Nicht erschienene Teilnehmer berechtigen nicht zu einer Preisreduktion.
Zusätzliche Kosten: Zum genannten Trainingspreis kommen die tatsächlichen Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten der Trainerin hinzu (z. B. Flugkosten, Taxi oder Kilometergeld in Höhe von € 0,84/km sowie Parkgebühren). An- und Abreisezeiten: Bei 2-tägigen Intensivtrainings sind An- und Abreisezeiten von bis zu 4 Stunden pro Richtung im Preis inkludiert. Ein darüber hinausgehender Zeitaufwand wird mit € 150,- pro weiterer Stunde zusätzlich verrechnet. Wochenend- und Feiertagszuschlag: Auf Wunsch des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin kann das Training auch an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen stattfinden. In diesem Fall wird ein pauschaler Zuschlag von € 500,- pro Tag berechnet.
Für ein gelungenes Training ist auch die passende Umgebung entscheidend. Die Buchung des Veranstaltungsorts (z. B. Hotel) erfolgt durch den*die Auftraggeber:in. Von mir erhalten Sie rechtzeitig alle Informationen zur benötigten Ausstattung und zu den Anforderungen an die Räumlichkeiten. Gerne unterstütze ich Sie bei der Organisation. Sollte ich krankheitsbedingt kurzfristig als Trainerin ausfallen, stimme ich mich umgehend mit dem*der Auftraggeber:in ab, um einen zeitnahen Ersatztermin zu vereinbaren.
Hardcopy-Handouts, digitale Handouts (z. B. als PDF) und Kopien dürfen ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Trainingsteilnehmer:innen als Präsentator:innen verwendet werden. Eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken (z. B. als Trainer:in) oder zur internen Weitergabe innerhalb eines Unternehmens an Personen, die nicht am Training teilgenommen haben, ist unzulässig. Alle im Rahmen eines Trainings oder einer Projektarbeit zur Verfügung gestellten Unterlagen – ob in gedruckter oder digitaler Form – bleiben geistiges Eigentum der Werbeagentur nina velander. Sie stehen ausschließlich den Teilnehmer:innen der jeweiligen Veranstaltung zur persönlichen Nutzung zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Verwendung oder Verbreitung – auch innerhalb eines Unternehmens – ist nur mit meiner vorherigen, schriftlichen Zustimmung gestattet.
Rechnungen sind sofort bei Erhalt fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug (netto Kassa) zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist die Werbeagentur Nina Vealnder berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % pro 30 Tage zu verrechnen. In diesem Fall wird eine Zahlungserinnerung versendet. Erfolgt auch daraufhin keine Zahlung, ist die Werbeagentur berechtigt, zur Forderungseintreibung Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte zu beauftragen. Der Kunde / die Kundin verpflichtet sich, sämtliche im Zuge der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstehenden Kosten zu tragen. Alle Preisangaben in meinen Angeboten verstehen sich exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer gemäß den österreichischen Bestimmungen.
Trainings – sowohl Einzel- als auch Gruppensettings – werden in der Regel langfristig geplant. Kurzfristige Absagen erschweren eine Weitervergabe der Termine erheblich. Ich bitte daher um Verständnis, dass Stornierungen und Terminverschiebungen nach Auftragserteilung bzw. schriftlicher Bestätigung mit Kosten verbunden sind, unabhängig vom Absagegrund.
Stornierung des gesamten Trainings oder einzelner Tage:
Verschiebung von Trainings:
Ich bin zuversichtlich, dass wir keinen Richter brauchen werden. Sollte es dennoch zu einer Streitigkeit kommen, die nicht einvernehmlich geklärt werden kann, gilt als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in 8430 Leibnitz als vereinbart.
Mit Ihrer schriftlichen oder mündlichen Auftragserteilung erklären Sie sich mit diesen Bedingungen vollständig einverstanden – es sei denn, wir haben im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.
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Kontakt
Mag. Nina-Niké Velander
Agentur für Kommunikationstrainings
Phone: +43 676 5458480
Email: mail@ninavelander.com